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Stornieren von Rechnungen

Es ist nicht möglich und gesetzlich nicht zulässig (eine Rechnung gilt als Urkunde) eine bereits gedruckte oder per E-Mail versendete Rechnung zu ändern. Aus diesem Grund steht Ihnen in der Rechnungsübersicht die Möglichkeit zum Stornieren einer Barrechnung oder Zielrechnung zur Verfügung. Für das Stornieren muss entweder eine Anmerkung (wird auf die Stornorechnung gedruckt) oder eine interne Notiz (wird nur im Archiv gespeichert) angegeben werden.

Mit dem Stornieren wird eine neue Rechnung, die Stornorechnung, erstellt, die die originale Rechnung aufhebt. Die Stornorechnung hat die gleichen Positionen wie die ursprüngliche Rechnung mit negierter Menge (Menge * -1). 

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